Der Elternbeirat
Spricht man von Schule, denkt jeder zunächst an Lehrer und Schüler. Doch nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, an der schulischen Entwicklung mitzuwirken. Die Begegnung zwischen Eltern und Schule findet dabei in Sprechstunden und Elternabenden, in der Schulkonferenz und bei außerschulischen Veranstaltungen statt. Hierbei geht es immer um gegenseitige Information, um Zusammenarbeit und Unterstützung, aber auch um Auseinandersetzung in strittigen Fragen. Elternvertreter und -vertreterinnen sind die offiziellen Gesprächspartner der Schule und haben in dieser Funktion die Möglichkeit mitzuberaten, mitzugestalten und auch Einfluss zu nehmen.Die gewählten Klassenelternvertreterinnen und –vertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Dieser wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Er tagt normalerweise zwei Mal im Schuljahr. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 57 Schulgesetz
Der Vorstand des Elternbeirats am GSG:
Wir verstehen uns als Team. Um gute Elternarbeit leisten zu können, sind wir auch auf Ihre Anregungen, Wünsche, Kritik und Fragen angewiesen. Schreiben Sie uns an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Hier stellt sich der aktuelle Elternbeirat vor: