Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und allen Lehrern, die regelmäßig in der Klasse unterrichten. Im Umfeld der Klasse treten für Schüler und damit auch für Eltern die eigentlichen Probleme des Schulalltags auf. In der Klassenpflegschaft nehmen die Eltern und die Lehrer/innen in vertrauensvoller Zusammenarbeit die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung wahr. Sie dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Schüler der Klasse zu fördern.
Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den/die Klassenelternvertreter/in und den/die Stellvertreter/in. Diese/r lädt Klassensprecher/in und seinen/ihre Stellvertreter/in zu geeigneten Tagesordnungspunkten ein. Der/Die Schulleiter/in und der/die Vorsitzende des Elternbeirats sowie seine/ihre Stellvertreter/in sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen.
Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen (Elternabend).